Die fusionskontrollrechtliche Praxis der Europäischen Kommission unterscheidet sich erheblich von der des Bundeskartellamts. Eine umfassende Analyse von Fallzahlen, Verfahrensdauer und dem Ausgang von Phase-2-Verfahren in den letzten fünf Jahren macht deutlich, wie groß die Unterschiede sind. Im Durchschnitt schaffen es beide Behörden nicht, ihre Verfahren innerhalb der gesetzlichen Regelfristen abzuschließen.