Andreas Mundt
Der Beitrag fasst die neuen verbraucherrechtlichen Befugnisse des Bundeskartellamts nach § 32e und § 90 GWB, die dazu entwickelte Praxis sowie die Perspektiven einer stärkeren behördlichen Komponente im wirtschaftlichen Verbraucherschutz zusammen. Die Digitalisierung hat enorme Vorteile für die Verbraucher. Aber sie erfordert aufgrund der starken Machtstellungen digitaler Plattformen und Netzwerke und der aus den digitalen Geschäftsmodellen insbesondere für Vermittlungsdienstleistungen erwachsenden Informationsasymmetrien effektive Instrumente der Rechtsdurchsetzung, die über das bisherige kartell- bzw. verbraucherrechtliche Instrumentarium hinausgehen. Es besteht daher ein rechtspolitischer Bedarf für eine partielle Weiterentwicklung bundesbehördlicher Befugnisse im Verbraucherschutz