Die 9. GWB-Novelle führt zu einigen grundlegenden Änderungen im Kartellbußgeldrecht. Durch die Umsetzung der Richtlinie 2014/104/EU über private Schadensersatzklagen wird das deutsche Kartellschadensersatzrecht klägerfreundlicher. Gleichzeitig war der Gesetzgeber darum bemüht, dass dadurch das Anreizsystem der Bonusregelung nicht beeinträchtigt wird. Daher wurden im GWB verschiedene Regelungen zum Schutz des Kronzeugen eingeführt. Des Weiteren sind durch die Novelle Haftungslücken geschlossen worden, indem die Konzernhaftung und die Haftung von Nachfolgern verschärft wurden. Schließlich sieht die Neuregelung eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit des BKartA in Bußgeldverfahren sowie eine engere Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft vor.