Philippe E. Monnier
Seit dem Jahre 2009 befinden sich verschiedene Staaten der Eurozone, allen voran Griechenland, in einer tief greifenden Staatsschuldenkrise. Unter der Ägide der sog. Troika, bestehend aus der Europäischen Kommission, der Europäischen Zentralbank und dem Internationalen Währungsfonds, sind seither weit reichende Massnahmen zur Stabilisierung Griechelands und zum Schutz der Eurozone verabschiedet worden. In diesem Rahmen wurde im März 2012 den privaten Gläubigern griechischer Staatsanleihen angebote, sich durch einen Forderungsverzicht freiwillig an der Restrukturierung der griechischen Staatschuld zu beteiligen. Noch vor der Durchführung dieses Schuldenschnitts verabschiedete das griechische Parlament jedoch ein Gesetz, das es der griechischen Regierung erlaubte, den Forderungsverzicht zwangsweise auch gegen Gläubiger durchzusetzen, welche dem Umtausch nicht freiwillig zugestimmt hatten. Die Rede war von einer retroaktiven Einführung von sog. collective action clauses bzw. von einer Zwangsumschuldung. Kollisionsrechtlich wirft die Vorgehensweise der griechischen Regierung verschiedeine komplexe Rechtsfragen auf, welche im vorliegenden Beitrag aus der Perspektive des schweizerischen internationalen Privatsrechts näher zu beleuchten sind.