Das Google-Datenverfahren des Bundeskartellamts entfaltet Signalwirkungen für die Auslegung von § 19a GWB, für das Verhältnis der Norm mit dem Digital Markets Act (DMA) sowie für das Verständnis des DMA selbst. Das Bundeskartellamt sah in Googles diensteübergreifender Datenverarbeitungspraxis einen Verstoß gegen § 19a Abs. 2 Nr. 4 GWB und erstreckte über die Verpflichtungszusagen – in Abstimmung mit der Kommission – die Verpflichtung des Art. […]