Algorithmen sind aus dem wirtschaftlichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Sie durchleuchten nicht nur Märkte innerhalb kürzester Zeit, sondern beeinflussen auch das Marktverhalten von Unternehmen. Im Zeitalter von ChatGPT und „deep learning algorithms“ stellen sich daher viele spannende Fragen: Können Algorithmen „Kartellförderer“, „Kartellgehilfe“ oder gar „Kartellverursacher“ sein? Ist das kartellrechtliche Konzept der „Willensübereinstimmung“ noch zeitgemäß? Wann kann das „Verhalten“ von Algorithmen einem Unternehmen zugerechnet werden? Dieser praxisorientierte Beitrag soll anhand einiger Fälle problematische Konstellationen beleuchten.