Die Europäische Kommission möchte Leitlinien zu Art. 102 AEUV erlassen. Die Prioritätenmitteilung als letzte Handreichung aus dem Jahr 2009 ist noch vom more economic approach geprägt. Eine Entscheidungsanalyse zeigt, dass sich dieser in der Anwendungspraxis zu Art. 102 AEUV nicht durchsetzen konnte. Wie kann die Kommission in neuen Leitlinien die Defizite des more economic approach und der Prioritätenmitteilung beheben? Da die Kommission in ihrer Entscheidungspraxis der Verbraucherwohlfahrt kaum noch Bedeutung beimisst, ist es ihre Aufgabe, einen neuen Maßstab zu entwickeln.