Seit der 10. GWB-Novelle ist das Kronzeugenprogramm im GWB verankert. Die Handhabung durch das Bundeskartellamt ergibt sich aus den im November 2021 veröffentlichten Leitlinien der Wettbewerbsbehörde. Der hier vorgenommene Vergleich mit der zuvor geltenden „Bonusregelung“ zeigt bewährte Strukturen, aber auch praxisrelevante Änderungen auf. Die stark rückläufige Nutzung der Kronzeugenregelung lässt allerdings erahnen, dass bald einschneidendere Reformen notwendig werden könnten.