Die Zulässigkeit des Sammelklage-Inkassos steht im Kartellschadensersatzrecht weiterhin in der Diskussion. Zwar haben verschiedene Senate des BGH die Vereinbarkeit solcher Abtretungsmodelle mit dem RDG bestätigt, doch hat sich der Kartellsenat noch nicht zu dieser Frage positionieren können. Erstinstanzliche Gerichte hingegen haben ausführlich begründet, warum dieser Art der Anspruchsbündelung im Kartellschadensersatzrecht die Anerkennung zu versagen ist.