Christian Burholt, Katrin Kurz
Das EuG hat in seiner kürzlich ergangenen Intel-Entscheidung die vom EuGH aufgestellten Kriterien zur Beurteilung von Treuerabatten umgesetzt. Dabei prüft das Gericht detailliert die Anwendung des „as efficient competitor“-Tests und kommt zu dem Ergebnis, dass der Europäischen Kommission zahlreiche Fehler bei dessen Anwendung unterlaufen sind. Weiter hätte die Europäische Kommission die Wirkung der Rabatte anhand von fünf Kriterien prüfen müssen – unabhängig vom „as efficient competitor“-Test. Insgesamt erhöht das EuG-Urteil die Anforderungen an die Prüfung von Treuerabatten. In der Praxis dürfte die Gewährung solcher Rabatte für Unternehmen allerdings weiterhin mit einem erheblichen Risiko verbunden sein.