Die Bedeutung von Marktmacht spielt für die Datenökonomie insbesondere auf mehrseitigen Märkten eine stetig größere Rolle. Die Schnittstelle zwischen Datenschutzrecht und Kartellrecht rückt daher immer mehr in den Fokus der Aufsichtsbehörden sowie der Politik. Die Regeln und Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung aus der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) scheinen keine ausreichende Antwort für die faire, den Wettbewerb fördernde Nutzung sowie den Zugang zu (personenbezogenen) Daten zu geben.