Im Zuge der 10. GWB-Novelle soll eine Ausnahmeregelung im Bereich der Krankenhausfusionskontrolle eingeführt werden. Während es grundsätzlich zu begrüßen ist, dass der Gesetzgeber Handlungsbedarf bei der Krankenhausfusionskontrolle sieht, sollte die geplante Anknüpfung an einen Bescheid auf Auszahlung aus dem Krankenhausstrukturfonds überdacht werden. Die Mittel im Krankenhausstrukturfonds sind begrenzt. Grundsätzlich förderfähige Krankenhauszusammenschlüsse würden nach Ausschöpfung des Strukturfonds weiterhin der Fusionskontrolle unterfallen. Diese Ungleichbehandlung ist sachlich nicht gerechtfertigt. Für die durch den Gesetzgeber gewünschte Spezialisierung und Zentrenbildung würde es ausreichen, wenn das jeweilige Land einem Vorhaben die grundsätzliche Förderfähigkeit attestiert.