Reicht ein marktmächtiger Nachfrager seine Einkaufsvorteile weiter, profitieren davon die Verbraucher. Mitunter kann er dadurch aber den Absatzmarkt vermachten, sodass langfristig mit höheren Preisen zu rechnen ist. Die fusionskontrollrechtliche Prognose eines solchen mittelbar zu erwartenden consumer harm hat an den von dem Spiraleffekt beschriebenen Nexus zwischen der Verhandlungsmacht auf dem Beschaffungsmarkt einerseits und der wettbewerblichen Situation auf dem Absatzmarkt andererseits anzuknüpfen