Die Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.06.2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (P2B-VO) schafft einen neuen Regelungsrahmen für das Recht der digitalen Plattformen. Dieser Beitrag geht der Frage nach, inwiefern die P2B-VO auch im Kartellrecht Bedeutung erlangen könnte. Das Regelwerk adressiert nicht nur verschiedene kartellrechtlich relevante Sachverhalte. Auch legt die aktuelle Praxis des Bundeskartellamts nahe, dass es die Vorgaben der P2B-VO im Rahmen seiner Missbrauchsaufsicht berücksichtigen wird.