Florian Meinel
Das europäische Haushaltsrecht zeichnet sich im Vergleich mit dem deutschen durch eine Reihe von Besonderheiten aus: Es ist in seiner heutigen Gestalt ein sehr junges, im Grunde erst im Zuge der Prodi-Kinnock-Reformen 1999–2002 entstandenes Recht. Es kennt die für das deutsche Haushaltsrecht charakteristische Trennung von Innenrecht und Außenrecht nicht und ist deswegen selbst materielles Verwaltungsrecht der Leistungsverwaltung der Union. Soweit es um die Verwendung von Unionsmitteln geht, erfüllt es zugleich Funktionen eines Aufsichtsrechts der Kommission außerhalb des Vertragsverletzungsverfahrens. Schließlich werden im europäischen Haushaltsrecht in exemplarischer Weise die ökonomischen, sozialen, territorialen und politischen Asymmetrien der Union verarbeitet, kurz: das Verhältnis von Zentrum und Peripherie im Verwaltungsverbund. Im Mittelpunkt des Beitrags steht die Frage nach der gegenwärtigen Leistungsfähigkeit und der Zukunft des Modells der Gemeinsamen Mittelverwaltung nach Art. 59 EHO und der VO 1303/2013, nach dessen Grundidee den Mitgliedstaaten die dezentrale Finanzierungskompetenz übertragen wird, die Kommission aber die politische Haushaltsverantwortung behält und dafür über eine Reihe von Kontroll-, Aufsichts-, Mitsteuerungs- und Sanktionsbefugnissen verfügt. Dieses Modell ist aber inzwischen in einer schweren institutionellen Krise: Dem Haushaltsrecht sind in den letzten anderthalb Jahrzehnten sowohl im Recht der Struktur- und Investitionsfonds als auch beispielsweise bei der Finanzierung der Migrations- und Grenzsicherungspolitik politische Aufgaben zugefallen, die das unpolitisch-administrative Vollzugsmodell grundsätzlich in Frage stellen. Eine deswegen an sich folgerichtige, stärkere direkte haushaltsrechtliche Steuerung durch die Kommission wird jedoch durch den gegenwärtigen Rechtszustand strukturell unterlaufen. Die immer stärkere Mobilisierung der Kontrollschiene führt zu nichtintendierten Effekten. Der Beitrag diskutiert schließlich Auswege aus der gegenwärtigen Situation und zeigt die politischen Perspektiven einer Reform des europäischen Haushaltsrechts auf.