Die 9. GWB-Novelle verändert die Rolle des Bundeskartellamts: Die Behörde greift erstmals im Verbraucherrecht ein, sie wird zu einer engeren Zusammenarbeit mit anderen Behörden bei Datenschutz und Medienregulierung verpflichtet und erhält neue Befugnisse in der Öffentlichkeitsarbeit. Diese Änderungen sind nicht revolutionär – aber sie beschleunigen den institutionellen Wandel des Bundeskartellamts hin zu einer Marktordnungsbehörde, die mit vielfältigen Aufgaben befasst ist. Das provoziert die Frage, wie ein solcher Wandel des institutionellen Designs zu bewerten und zu begleiten ist.