Kreisfreie Stadt Potsdam, Alemania
Der Beitrag untersucht die Frage, ob der Verstoß eines marktbeherrschenden Unternehmens gegen geltendes Recht zugleich auch eine missbräuchliche Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung nach Art. 102 AEUV, § 19 GWB begründet. Dieser – soweit ersichtlich – bisher kaum erörterten Frage kommt große Bedeutung für Rechtswissenschaft und Anwendungspraxis zu, käme es bei Bejahung dieser Frage für eine missbräuchliche Ausnutzung der marktbeherrschenden Stellung doch nur auf die Feststellung eines Bruchs des jeweiligen Rechts an. Eine darüber hinausgehende Interessenabwägung wäre dann weder erforderlich noch zulässig.