Die Frage, wann sich ein Inhaber eines standardessenziellen Patents bei der Erhebung einer Unterlassungsklage gegen vermeintliche Patentverletzer missbräuchlich verhält, beschäftigt seit vielen Jahren deutsche und europäische Gerichte sowie Kartellbehörden. Einige Voraussetzungen für das Vorliegen von Marktmachtmissbrauch wurden in Deutschland bereits höchstrichterlich - u. a. in der "Orange-Book-Standard"-Entscheidung des BGH - geklärt. Dennoch blieben weiterhin viele Fragen offen. Im Juli dieses Jahres hat der EuGH in einem Vorlageverfahren des Landgerichts Düsseldorf einige bislang bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den Status quo nach der "Orange-Book-Standard"-Entscheidung des BGH, über neue Erkenntnisse durch das Urteil des EuGH sowie über weiterhin offene Fragestellungen.