Als 1973 in Deutschland eine verpflichtende vorbeugende Zusammenschlusskontrolle eingeführt wurde, war das in Europa ein Novum. Rasch entwickelte sich die Fusionskontrolle zum wichtigsten und effektivsten Element der Kartellrechtsdurchsetzung. Diesem Beitrag liegt die Frage zugrunde, wie die damalige legislative Revolution vorbereitet wurde und welche Motive die Ausgestaltung geleitet haben. Eine Analyse sämtlicher Aufsätze zur Fusionskontrolle in der WuW bis 1973 zeigt eine Doppelmotivation: Es ging um die Kontrolle wirtschaftlicher Macht durch Wettbewerb und um die Dezentralisierung von Marktentscheidungen, auch zum Schutz kleinerer und mittlerer Unternehmen. Schon damals wurde das deutsche Recht vor der Folie der europäischen Einigung weiterentwickelt.