Hat der Wechsel zum System der Legalausnahme im Jahr 2004 für die Dogmatik des Art. 101 Abs. 3 AEUV und der ungeschriebenen Ausnahmen vom Kartellverbot zu Veränderungen geführt? Der Beitrag untersucht, wie sich in der Praxis der Europäischen Union Art. 101 Abs. 3 AEUV sowie die ungeschriebenen Ausnahmen entwickelt haben, die im Genehmigungssystem neben dem gesetzlichen Freistellungstatbestand entstanden sind, und die abwägend einerseits wettbewerbsbeschränkende Ziele und Wirkungen, andererseits wettbewerbsfördernde oder nicht-wettbewerbliche legitime Ziele und Wirkungen einander gegenüberstellen (Metro u.a., Markterschließungsdoktrin, Nebenabredendoktrin, Wouters u.a.). Der Beitrag fragt, ob sich eine stimmige Dogmatik entwickelt hat und wie sie aussehen könnte.