Die Digitalwirtschaft ermöglichte zahlreiche neue Geschäftsmodelle. E-Commerce, digitale Plattformen, Online-Werbung – um nur ein paar Beispiele zu nennen. Diese Geschäftsmodelle waren oftmals mit in der Vergangenheit nur wenig bekannten Wettbewerbsrisiken verbunden. Über Beiträge namhafter Autoren in der WuW lässt sich verfolgen: das Bundeskartellamt hat neue Wettbewerbsprobleme früh erkannt. Neue Ansätze entwickelte die Behörde maßgeblich mit und setzte wichtige Impulse für die Weiterentwicklung des Wettbewerbsrechts in der Digitalwirtschaft. Das Bundeskartellamt wird weiterhin dazu beitragen, freien und fairen Wettbewerb in digitalen Märkten zu sichern – gerne begleitet von einer kritischen Diskussion in der WuW.