Stellt die sog. 50plus1-Regel, mit welcher die Deutsche Fußball Liga die Ziele Vereinsprägung und Mitbestimmung erreichen möchte, einen wettbewerbsrechtlichen Verstoß dar? Der vorliegende Beitrag arbeitet aus (sport- und wettbewerbs-)ökonomischer Sicht heraus, dass selbst wenn man die 50plus1-Regel grundsätzlich akzeptieren könnte, die relevanten Ausnahmen davon jedoch den Wettbewerb verzerren würden. Der Beitrag untersucht weiterhin, welche Anreize und Möglichkeiten der Ligaverband als marktinterner Regulierer hat, die Ausnahmen wirksam und zeitnah abzuschaffen. Die ökonomische Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass wirksame Maßnahmen der Selbstregulierung nicht zu erwarten sind. Daher wird ein formales Eingreifen des Bundeskartellamts befürwortet.