Für eine zusätzliche Provision ermöglichen Plattformbetreiber ihren Nutzern eine verbesserte Produktsichtbarkeit in Rankings durch die Nutzung von Boostern (I. und II.). Der vorliegende Beitrag untersucht ausgehend von den für Plattformbetreiber geltenden Maßstäben für die Normadressatenstellung des Missbrauchsverbots (III.1) die kartellrechtliche Zulässigkeit des Angebots von Ranking-Boostern. Der Beitrag spricht sich dafür aus, dass es sich dabei im Grundsatz um eine zulässige Möglichkeit zur verbesserten Produktallokation handelt, und zeigt zugleich die kartellrechtlichen Grenzen im Hinblick auf das Verbot der Selbstbevorzugung (III.2.a)), eine missbräuchliche Höhe der Booster-Provision . [...]