Durch einen beispiellosen Akt der Selbstdemontage hat der Schweizer Kartellgesetzgeber durch die Reform vom Dezember 2025 das Land ins wettbewerbspolitische Abseits manövriert. Im Gegensatz zu den in den Industriestaaten anerkannten Prinzipien, insbesondere auch zu den Regelungsgrundsätzen in der EU, sind in der Schweiz in Zukunft bei der Beurteilung harter Kartelle durchgängig quantitative Elemente wie z.B. Marktanteile zu berücksichtigen. Außerdem werden die Geldbußen für Preiskartelle abgeschafft, soweit es nicht um Mindest- oder Festpreisabreden bzw. nachfrageseitige Höchstpreisabsprachen geht. Positive Aspekte der Reform wie z.B. die Modernisierung der Fusionskontrolle und (leichte) Verbesserungen beim Kartellzivilrecht werden hierdurch in den Schatten gestellt.