In seiner Entscheidung zum Badarmaturenkartell entwickelt das OLG Stuttgart ein neuartiges Modell zur Schätzung von Kartellschäden anhand von Merkmalen des Kartells und des kartellierten Markts. Eine genaue Betrachtung dieser Merkmale zeigt jedoch auf, dass für zahlreiche Merkmale entweder schon im Ausgangspunkt keine Erwartung besteht, dass das Merkmal durchschnittlich mit höheren oder niedrigeren Schäden korreliert ist, oder kein geeigneter Referenzwert verfügbar ist, anhand dessen zu prüfen wäre, ob ein Merkmal im konkreten Einzelfall über- oder unterdurchschnittlich ausgeprägt ist. Eine Präzisierung der Schadensschätzung gegenüber dem Ausgangspunkt von 15% ist von dieser Methodik nicht zu erwarten.