Der Beitrag stellt nach einer Einführung (I.) die historische Entwicklung des Art. 3 Abs. 2 VO 1/2003 (II.) sowie die Auslegung dieser Vorschrift (III.), einschließlich der Auswirkungen des Lissabon-Vertrags (IV.) dar. Der Beitrag befasst sich dann (V.) mit der Frage, ob die Konvergenzklausel de lege ferenda auf einseitige Handlungen erweitert werden sollte und lehnt dies ab. Abschnitt VI. befasst sich mit dem Alternativvorschlag der Kommission, strengere innerstaatliche Wettbewerbsvorschriften zu definieren und einen Informationsaustausch und Koordination im Rahmen des ECN herzustellen; während der Beitrag eine Definition ablehnt, ist gegen einen Informationsaustausch und Koordination, solange sie nicht die effektive Durchsetzung beeinträchtigen, wenig einzuwenden.