Mit der Aufhebung des deutschen Rabattgesetzes im Jahr 2001 wurde Unternehmen weitreichende Freiheit eingeräumt, unterschiedliche Preise für identische Waren oder Dienstleistungen gegenüber verschiedenen Abnehmern zu verlangen. Diese unternehmerische Freiheit erfährt allerdings dort Grenzen, wo irreführende Praktiken gegen das UWG verstoßen oder eine Behinderung von Wettbewerbern i.S.d. GWB droht. Vor dem Hintergrund der rasanten digitalen Entwicklung in den letzten 25 Jahren, insbesondere im Bereich des Onlinehandels, und der damit verbundenen technischen Möglichkeiten zur datenbasierten Preisdiskriminierung, beleuchtet der Beitrag diese Praktiken, die perspektivisch einen Ausbeutungsmissbrauch darstellen könnten, aus ökonomischer Warte. [...]