Die mit der Zusammenschlusskontrolle nach Sektoruntersuchung gemäß §§ 32e und 32f GWB verbundenen erheblichen Eingriffe in das Recht der betroffenen Unternehmen auf Chancengleichheit im Wettbewerb (Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG) bedingen, dass die in Rede stehenden Vorschriften den aus dem Demokratie- und dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Bestimmtheitsanforderungen ebenso genügen wie dem Allgemeinheitsgebot aus Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG. Der Verstoß gegen diese Anforderungen führt grundsätzlich zur Nichtigkeit der betreffenden Normen soweit nicht eine verfassungskonforme – restriktive – Auslegung in Betracht kommt. Beim Vollzug der §§ 32e, 32f Abs. 2 GWB sind die Kartellbehörden . [...]