Gerrit Rixen, Christoph Gröne, Maxim Jahn
Seit dem Urteil des EuGH in Sachen Illumina/Grail vom 03.09.2024 steht fest: Die EU-Kommission hat nach geltendem Fusionskontrollrecht grundsätzlich keine Befugnis, Zusammenschlussvorhaben auf Antrag eines Mitgliedstaates zu prüfen, wenn weder die Kommission selbst noch der antragstellende Mitgliedstaat fusionskontrollrechtlich zuständig sind. Entsprechende Verweisungsbeschlüsse der Kommission waren rechtswidrig. Art. 340 Abs. 2 AEUV gibt den betroffenen Unternehmen ein Instrument an die Hand, um Schadensersatz von der Union zu fordern. […]