Mit seinen Urteilen in International Skating Union und Superleague hat der Gerichtshof den Anwendungsbereich der sog. Wouters/Meca-Medina-Ausnahme dergestalt verkürzt, dass diese auf bezweckte Wettbewerbsbeschränkungen keine Anwendung findet. Der vorliegende Kurzbeitrag beleuchtet die Auswirkungen dieser Weichenstellung für die Berücksichtigung „legitimer Ziele des Allgemeininteresses“ im Prüfungsrahmen des Art. 101 AEUV.