Ines Bodenstein
Mit der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union i.S. Towercast stand fest, dass eine mitgliedstaatliche Wettbewerbsbehörde einen Unternehmenszusammenschluss – der nicht die Aufgreifschwellen für eine deutsche oder europäische fusionskontrollrechtliche Prüfung erfüllt – dennoch als einen möglichen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung prüfen kann. Offen blieb die umgekehrte Frage, ob auch nach durchgeführter europäischer Fusionskontrolle eine nationale Prüfung nach Missbrauchsrecht erfolgen könne. […]