Alexander Morell
Der Kartellschaden ist in Höhe des Medians der Verteilung subjektiver Wahrscheinlichkeiten möglicher Kartellschäden zu schätzen (vgl. Teil 1). Prima facie kann eine solche Verteilung an Metastudien zu Kartellschäden ausgerichtet werden. Diese Methode ist einem starren Schätzfenster überlegen, da sie auf solider gesetzlicher Grundlage ruht. Ob sie einen Anscheinsbeweis darstellt, hängt davon ab, ob der BGH die Verteilung subjektiver Wahrscheinlichkeiten als Erfahrungssatz in der Revision kontrolliert. […]