Das im Dezember 2024 in Kraft getretene Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz ändert auch die Fusionskontrolle für Kliniken. Der Beitrag gibt die wesentlichen Strukturentscheidungen der Krankenhausreform sowie die gesundheitspolitischen Hintergründe der neuen, bis 2030 geltenden Regelung für Klinikzusammenschlüsse wieder, die die Verantwortung in die Hand der Länder legt. Erläutert werden die Voraussetzungen des neuen § 187 Abs.