Am 03.09.2024 stufte der EuGH in der Sache Illumina/Grail die sog. Verweisungslösung als rechtswidrig ein. Mit dieser Verweisungslösung wollte die EU-Kommission Zusammenschlüsse, die weder nach unionalem noch nach mitgliedstaatlichem Zusammenschlusskontrollrecht anmeldepflichtig waren, durch eine Verweisung von Seiten der Mitgliedstaaten nach Art. 22 FKVO kontrollieren können. Dabei ging es speziell um Zusammenschlüsse, die im Verdacht standen, sog.