In der deutschen Fusionskontrolle werden Ex-post-Evaluationen nicht eingesetzt, um die Entscheidungspraxis des Bundeskartellamtes weiterzuentwickeln. Dabei sind Ex-post-Evaluationen eine gute Möglichkeit, die tatsächlichen Auswirkungen von Zusammenschlüssen zu analysieren. Dies ist notwendig, weil die Prüfung von Zusammenschlüssen komplex und die Angemessenheit einer Fusionskontrollentscheidung oftmals unsicher ist. Neben der Entscheidung selbst, besteht bei Fusionskontrollprüfungen eine unvermeidliche Unsicherheit hinsichtlich der verwendeten Annahmen und Instrumente.