Die Kommission hat eine Konsultation über einen Entwurf für Leitlinien für die Anwendung von Art. 102 AEUV eingeleitet. Diese Leitlinien betreffen im Wesentlichen den Behinderungsmissbrauch. Sie fassen die bisherige Rechtsprechung und Kommissionspraxis zusammen, enthalten aber auch diskussionswürdige Fortentwicklungen und Systematisierungen für die Rechtsanwendung, die sich nicht in Gänze auf die bisherige Rechtsprechung stützen können.