Mit einer Reihe von Entscheidungen hat der EuGH das Verjährungsrecht bei Kartellschadensersatzklagen ausgeformt. In Heureka setzt er dies fort, indem er nicht nur die Bestimmung des zeitlich anwendbaren Rechts erläutert, sondern insbesondere die primärrechtlichen Anforderungen ausbuchstabiert. Diese treffen sich weitestgehend mit den Anforderungen der Kartellschadensersatzrichtlinie. Von großer Wichtigkeit sind schließlich die Ausführungen zur Kenntniserlangung ab Veröffentlichung der Zusammenfassung von Kommissionsentscheidungen im Amtsblatt, die auch Rückschlüsse auf Stand-alone-Fälle zulassen.