Ökonometrische Gutachten, die von den Parteien in Schadensersatzverfahren eingebracht wurden, waren jüngst Kritik durch Gerichte ausgesetzt. Dieser Beitrag analysiert, welcher Beweiswert Regressionsanalysen beizumessen ist. Hierzu werden aus juristischer Sicht zunächst die Darlegungs- und Beweisanforderungen inkl. der Anforderungen an die Überzeugung des Gerichts nach § 287 ZPO dargestellt. Um beide Seiten der Geschichte zu beleuchten, werden im Anschluss aus ökonomischer Sicht Herausforderungen bei der ökonometrischen Bestimmung der Preisüberhöhung dargestellt, die nahezu zwangsläufig zu unterschiedlichen Ergebnissen von Kläger- und Beklagtengutachten führen und ebenso aber auch bei einer freien Schätzung zu berücksichtigen wären.