GIERHAKE, Begründung des Völkerstrafrechts auf der Grundlage der Kantischen Rechtslehre, 2005;
GIERHAKE, Der Zusammenhang von Freiheit, Sicherheit und Strafe im Recht, eine Untersuchung zu den Grundlagen und Kriterien legitimer Terrorismusprävention,...
KAHLO, Das Problem des Pflichtwidrigkeitszusammenganges bei den unechten Unterlassungsdelikten, 1990;
KAHLO, Die Handlungsform der Unterlassung als Kriminaldelikt. Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung zur
Theorie des personalen...
KLESCZEWSKI, Die Rolle der Strafe in Hegels Theorie der Bürgerlichen Gesellschaft, 1991;
KLESCZEWSKI, «Kants Ausdifferenzierung des Gerechtigkeitsbegriff als Leitfaden der Unterscheidung von Unrechtsformen», ARSP, (66) 1997, pp....
KLUG, «Abschied von Kant und Hegel», en BAUMANN (ed.), Programm für ein neues Strafgesetzbuch. Der AlternativEntwurf der Strafrechtslehrer,...
KÖHLER, Die bewusste Fahrlässigkeit, 1982; EL MISMO, Über den Zusammenhang von Strafrechtsbegründung und
Strafzumessung erörtert am Problem...
KÖHLER, Der Begriff der Strafe, 1986;
KÖHLER, Strafrecht AT, 1997; EL MISMO, Recht und Gerechtigkeit: Grundzüge einer Rechtsphilosophie der verwirklichten Freiheit, 2017, una obra...
MURMANN, Die Nebentäterschaft im Strafrecht. Ein Beitrag zu einer personalen Tatherrschaftslehre, 1993;
MURMANN, Versuchsunrecht und Rücktritt, 1999;
MURMANN, Die Selbstverantwortung des Opfers im Strafrecht, 2005.
NOLTENIUS, Kriterien der Abgrenzung von Anstiftung und mittelbarer Täterschaft. Ein Beitrag auf der Grundlage einer
personalen Handlungslehre,...
NOLTENIUS, Die Europäische Idee der Freiheit und die Etablierung eines Europäischen
Strafrechts. Zum Zusammenhang von freiheitlicher Rechtsverfassung...
RATH, Zur strafrechtlichen Behandlung der aberratio ictus und des error in objecto des Täters, 1993;
RATH, Zur Unerheblichkeit des error in persona vel in objecto. Eine strafrechtlich-rechtsphilosophische Untersuchung, 1996;
RATH, Das subjektive Rechtfertigungselement. Eine rechtsphilosophisch-kriminalrechtliche Untersuchung, 2002;
RATH. Aufweis der Realität der Willensfreiheit, 2009.